Nach den Entscheidungen des Kantons vom 23. Oktober 2020 hat das Regierungsstatthalteramt Thun eine Allgemeinverfügung für die Einwohnergemeinden erlassen, welche die Durchführung einer Urnenabstimmung, anstelle einer Gemeindeversammlung, bis zum 31. Januar 2021 gestattet.
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde und äussern ihren Willen normalerweise an der Gemeindeversammlung. Ein Urnengang ist insbesondere dann anzuordnen, wenn die Versammlung nicht unter zumutbaren Verhältnissen abgehalten werden kann oder die Anwesenheit aller teilnahmewilligen Stimmberechtigten (durch äussere Umstände) verhindert ist.
Die Maskentragpflicht, welche auch an Gemeindeversammlungen gilt, könnte neben der Angst, sich an einer Versammlung anzustecken, für einen Teil der Bevölkerung einen weiteren Grund darstellen, nicht an der Versammlung teilzunehmen.
Zusätzliche Überlegungen des Gemeinderates Reutigen sind, wie sich die Situation bis zum 7. Dezember 2020 verändern könnte. Schlimmstenfalls könnte ein Versammlungsverbot auch für Gemeindeversammlungen erlassen und die Gemeindeversammlung abgesagt werden. Dieses Risiko möchte der Gemeinderat nicht eingehen, zumal bereits die Geschäfte aus der geplanten Juniversammlung verschoben wurden.
Der Gemeinderat ist in seiner Beurteilung zum Schluss gelangt, dass in der aktuellen Lage eine Urnenabstimmung durchzuführen ist, um die freie und unverfälschte Willenskundgabe der Stimmbevölkerung zu gewähren.
Mit dieser Botschaft werden die Abstimmungsvorlagen ausführlich erläutert. Fragen aus der Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung, werden je nach Situation im persönlichen Gespräch oder schriftlich beantwortet. Allfällige Fragen und die Stellungnahmen des Gemeinderates werden in einem Dokument zusammengefasst und auf der Website publiziert. Fragen können schriftlich oder mündlich an den Gemeindepräsidenten oder an die Verwaltung gerichtet werden.
Beat Wenger, Gemeindepräsident 079 683 37 77 beat.wenger@reutigen.ch
Gemeindeverwaltung Reutigen 033 657 80 10 gemeinde@reutigen.ch
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