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Natürlich - Ländlich - Echt
Gemeindeversammlung
03.12.2018
20:00 Uhr

Ort:
Schulhaus Reutigen
Schulhausweg 10
3647 Reutigen
Organisator:
Gemeinde
Kontakt:
Verena Aebischer
E-Mail:
verena.aebischer@reutigen.ch
Voraussetzungen:
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.


Traktanden

1.   Nachkredit öffentliche Beleuchtung; Genehmigung
-> Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 

2.   Teilrevision Personalreglement; Genehmigung
-> Die Teilrevision des Personalreglements wird mit 37 Ja Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt. 

3.   Gesamtrevision Organisationsreglement; Genehmigung
-> Das Organisationsreglement wird mit 37 Ja Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt. 

4.   Budget 2019; Genehmigung / Finanzplan 2019-2023; Kenntnisnahme
-> Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 

5.   Verschiedenes

 

Auflagen; Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeverwalterin möglich.

Rechtsmittel; Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll; Das Protokoll wird vom 10. Dezember 2018 bis am 10. Januar 2019 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.


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