KulturLegi - Neues Angebot in Reutigen!Weiterführende Informationen http://www.kulturlegi.chDie Einwohnergemeinde Reutigen ist ab dem 1. Januar 2016 eine KulturLegi-Gemeinde! Auch wenn in der Schweiz die staatlichen Sicherheitssysteme vor absoluter Armut schützen, führt finanzielle Not dennoch oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung bis hin zu sozialer Isolation.Die Idee - Dabei sein, auch mit wenig Geld! Die Caritas als Trägerin der KulturLegi engagiert sich dafür, dass Personen mit einem sehr tiefen oder geringen verfügbaren Einkommen dennoch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Durch die Teilnahme am Gemeinschaftsleben wird Vereinsamung verhindert, ein Wiedereinstieg ins Berufsleben kann leichter fallen, Kinder werden gestärkt und die Solidarität gefördert. Bereits über 1'960 private und öffentliche Organisationen aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung akzeptieren die KulturLegi und gewähren den Inhaberinnen und Inhabern grosszügige Rabatte auf ihr Regelangebot. Die KulturLegi ist für beide Seiten ein Gewinn: Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen erhalten durch vergünstigte Eintrittspreise Zugang zu Kultur, Sport und Bildung. Anbieter gewinnen zusätzliches Publikum, stärken ihr Image und unterstützen mit ihrem Engagement Personen, die von Armut betroffen sind. Was ist eine KulturLegi? Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene und Kinder, der ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig ist. Gegen Vorweisen der KulturLegi erhalten die Inhaberinnen und Inhaber der Karte bei Angeboten in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit einen Rabatt von mindestens 30 Prozent. Wer ist berechtigt? Von der KulturLegi profitieren Kinder und Erwachsene in der Gemeinde Reutigen. Voraussetzung ist, dass die Personen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben. Dazu gehören:
Das Antragsformular für den Erhalt der KulturLegi kann auf der Gemeindeverwaltung Reutigen bezogen werden oder hier kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kulturlegi.ch Dokument KulturLegi_Antragsformular.pdf (pdf, 464.7 kB) Datum der Neuigkeit 3. März 2016
|