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Einteilung Prämienregion ab 1. Januar 2025

Aufgrund der Gemeindefusion von Reutigen und Zwieselberg hat das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) eine Neubeurteilung der Prämienregionen vorgenommen. Das Bundesamt für Gesundheit hat nun entschieden, die Gemeinde Reutigen ab dem 1. Januar 2025 in die Prämienregion zwei einzuteilen.

Dies hat eine Erhöhung der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung für die Einwohner/innen des Ortsteils Reutigen zur Folge, für die Bewohner/innen des Ortsteils Zwieselberg ergibt sich keine Änderung, es sei denn, die Krankenkassen haben aufgrund der Fusion bereits eine Änderung auf 2024 vorgenommen, diese muss wieder erhöht werden.

Die Gemeinde hat hierzu keine Entscheidbefugnis über die Einteilung entscheidet das Eidgenössische Departement des Inneren abschliessend.



Datum der Neuigkeit 28. Aug. 2024
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