https://www.reutigen.ch/de/politik/sitzung/?action=showevent&event_id=5540036
22.12.2024 03:19:45
Ort: | Singsaal Schulhaus Reutigen Schulhausweg 10 3647 Reutigen |
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Organisator: | Gemeinde |
Kontakt: | Verena Aebischer |
E-Mail: | verena.aebischer@reutigen.ch |
Voraussetzungen: | Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. |
Alle Geschäfte der Gemeindeversammlung wurden bei einer Stimmbeteiligung von 9.68 %, Total 73 Stimmberechtigte genehmigt.
Der Gemeinderat Reutigen bedankt sich für das Vertrauen!
Traktanden
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 20. Juni 2023 bis am 20. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.