Gemeindeversammlung
08.12.2023
20:00 Uhr
Traktanden
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in den Gemeindeverwaltungen Reutigen und Zwieselberg öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich. Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Protokoll: Das Protokoll wird vom 15. Dezember 2023 bis am 15. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Dokumente Budget 2024_DEFINITIV (pdf, 530.4 kB) Vorbericht Finanzplan 2024-2028_DEFINITIV (pdf, 178.2 kB) Finanzplan 2024-2028_DEFINITIV (pdf, 4565.7 kB) Personalreglement Teilrevision 2023_ab 01.01.2024_Auflageexemplar (pdf, 171.3 kB) Vorbericht Budget 2024_DEFINITIV (pdf, 5428.4 kB) Flugblatt Wahlen (pdf, 291.0 kB) zur Übersicht |