https://www.reutigen.ch/de/politik/sitzung/?action=showevent&event_id=5712613
27.11.2024 15:41:46
Ort: | Turnhalle Schulhausweg 10 3647 Reutigen |
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Organisator: | Gemeinde |
Kontakt: | Verena Aebischer |
E-Mail: | verena.aebischer@reutigen.ch |
Voraussetzungen: | Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen oder der Gemeinde Zwieselberg wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. |
Traktanden
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in den Gemeindeverwaltungen Reutigen und Zwieselberg öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 15. Dezember 2023 bis am 15. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.