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27.11.2024 19:32:09
Ort: | ABGESAGT - Urnenabstimmung Schulhausweg 10 3647 Reutigen |
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Organisator: | Gemeinde |
Kontakt: | Verena Aebischer |
E-Mail: | verena.aebischer@reutigen.ch |
Voraussetzungen: | Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. |
Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat gestützt auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters vom 19. März 2021 beschlossen, auf die Durchführung der für den 7. Juni 2021 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am 13. Juni 2021 über zwei Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen.
Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
Ausübung des Abstimmungsrechts
Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Stimmbüro in der Gemeindeverwaltung (Schalterhalle) wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni 2021, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen, eingeworfen werden (letzte Leerung Sonntag, 13. Juni 2021, 11.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.
Am 13. Juni 2021 finden eidgenössische/ kantonale und eine kommunale Urnenabstimmung statt. Die amtlichen Stimmzettel inkl. Stimmrechtsausweise für die eidgenössische/kantonale und die kommunale Urnenabstimmung bitte nicht vermischen. Die Stimmzettel für die Gemeindeabstimmung müssen zwingend gemeinsam mit dem entsprechenden Stimmrechtsausweis retourniert werden.
Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.
Auszähllokal
Die Auszählung findet im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung statt.
Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.reutigen.ch publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.