Gemeindeversammlung
03.12.2021
20:00 Uhr
Traktanden 1. Verpflichtungskredit Fusionsabklärungen Reutigen und Zwieselberg; Genehmigung Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich. Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Protokoll: Das Protokoll wird vom 9. Dezember 2021 bis am 10. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Dokumente 2022_Vorbericht_Budget.pdf (pdf, 553.0 kB) Budget_2022.pdf (pdf, 219.1 kB) 2022-2026_Vorbericht_Finanzplan.pdf (pdf, 245.9 kB) Finanzplan_2022-2026.pdf (pdf, 15724.8 kB) Schutzkonzept_Gemeindeversammlung_03.12.2021.pdf (pdf, 453.0 kB) zur Übersicht |