Gemeindeversammlung
20.06.2022
20:00 - 22:00 Uhr
Traktanden:
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 27. Juni 2022 bis am 27. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Gemeinderat Reutigen
Dokumente Jahresrechnung_2021_Teil_1.pdf (pdf, 11024.7 kB) Jahresrechnung_2021_Teil_2.pdf (pdf, 5492.1 kB) Mehrwertabgabereglement_MWAR_01.07.2022.pdf (pdf, 487.2 kB) Beschlussprotokoll_GV_Juni_2022.pdf (pdf, 248.2 kB) zur Übersicht |