https://www.reutigen.ch/de/politik/sitzung/welcome.php?action=showevent&event_id=5041892
27.11.2024 19:28:42
Ort: | Singsaal Schulhaus Reutigen Schulhausweg 10 3647 Reutigen |
---|---|
Organisator: | Gemeinde |
Kontakt: | Verena Aebischer |
E-Mail: | verena.aebischer@reutigen.ch |
Voraussetzungen: | Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt |
Traktanden:
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 27. Juni 2022 bis am 27. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Gemeinderat Reutigen