Gemeindeversammlung
12.06.2023
20:00 - 21:00 Uhr
Alle Geschäfte der Gemeindeversammlung wurden bei einer Stimmbeteiligung von 9.68 %, Total 73 Stimmberechtigte genehmigt. Der Gemeinderat Reutigen bedankt sich für das Vertrauen!
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich. Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Protokoll: Das Protokoll wird vom 20. Juni 2023 bis am 20. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Dokumente Jahresrechnung_2022_Teil_2.pdf (pdf, 5516.0 kB) Fusionsvertrag_Auflageexemplar.pdf (pdf, 247.7 kB) Fusionsreglement_Auflageexemplar.pdf (pdf, 185.5 kB) OgR_Fusion_01.01.2024_Auflageexemplar.pdf (pdf, 314.7 kB) Jahresrechnung_2022_Teil_1.pdf (pdf, 19452.1 kB) zur Übersicht |