Gemeindeversammlung
17.06.2024
20:00 Uhr
Alle Geschäfte der Gemeindeversammlung wurden bei einer Stimmbeteiligung von 6.33%, Total 64 Stimmberechtigte genehmigt. Der Gemeinderat Reutigen bedankt sich für das Vertrauen! Traktanden
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können unter www.reutigen.ch heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich. Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Protokoll: Das Protokoll wird vom 24. Juni 2024 bis 24. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 64 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten. Die aktuelle Reutig-Post mit den Informationen zur Gemeindeversammlung ist unter: Reutig-Post Nr. 89 verfügbar.
Dokumente Jahresrechnung 2023 Zwieselberg_Auflageexemplar (pdf, 18970.0 kB) Jahresrechnung 2023 Reutigen_Teil 1_Auflageexemplar (pdf, 11543.8 kB) Jahresrechnung 2023 Reutigen_Teil 2_Auflageexemplar (pdf, 2825.7 kB) zur Übersicht |