https://www.reutigen.ch/de/politik/sitzung/welcome.php?action=showevent&event_id=5980441
27.11.2024 19:45:21
Ort: | Singsaal Schulhausweg 10 3647 Reutigen |
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Organisator: | Gemeinde |
Kontakt: | Verena Aebischer |
E-Mail: | verena.aebischer@reutigen.ch |
Voraussetzungen: | Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. |
Alle Geschäfte der Gemeindeversammlung wurden bei einer Stimmbeteiligung von 6.33%, Total 64 Stimmberechtigte genehmigt.
Der Gemeinderat Reutigen bedankt sich für das Vertrauen!
Traktanden
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können unter www.reutigen.ch heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 24. Juni 2024 bis 24. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 64 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Die aktuelle Reutig-Post mit den Informationen zur Gemeindeversammlung ist unter: Reutig-Post Nr. 89 verfügbar.