Gemeindeversammlung
02.12.2024
20:00 Uhr
Traktanden:
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 09. Dezember 2024 bis am 08. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Dokumente Traktanden 2024-12-02 (pdf, 318.1 kB) Personalreglement Teilrevision 2024_ab 01.01.2025 (pdf, 175.7 kB) Übertrittsreglement ZSO per 01.01.2025 (pdf, 61.4 kB) Budget 2025 ER (pdf, 1472.3 kB) Finanzplan 2025-2029 (pdf, 21906.9 kB) Vorbericht Budget 2025 (pdf, 5737.8 kB) Vorbericht Finanzplan 2025 - 2029 (pdf, 140.5 kB) neues Gemeindewappen; Wappenvorschläge (pdf, 127.6 kB) zur Übersicht |